Das Treffen der Generationen

    Die Toyota Supra Community für alle Supra Generationen

    Toyota Supra A90

    Besitzer der fünften Generation des Toyota Supra sind begeistert, denn was Leistung und Fahrdynamik hat der neue Supra A90 alle Erwartungen übertroffen.

    Toyota Supra MKIV

    Bekannt aus dem Fast & Furious Film, kam im Juli 1993 die vierte und bisher letzte Generation des Toyota Supra auf den Markt. International wird dieser Typ "Supra MKIV" genannt.

    Toyota Supra MKIII

    Anfang 1986 wurde die dritte Generation des Supra vorgestellt. Sie ist zugleich die erste, die nicht mehr mit dem Namenszusatz Celica vermarktet wurde.

    Celica Supra (MK2)

    Die zweite Generation wurde im Herbst 1981 präsentiert und hatte mit dem neuen (170 PS) starken 6-Zylinder-Motoren einen komplett eigenständigen Antrieb.

    2000GT & Supra MK1

    Der von Frühjahr 1978 bis Sommer 1981 gebaute erste Supra wurde noch als Spitzenversion der Celica zuerst in Japan und später in den USA angeboten.

    Auspuffanlagen und EG-Genehmigung | Forum

    Position: Forum » Sonstiges » Händlerbereich
    Scarefaze Owner
    Hallo Herb

    Wegen NA weiss ich nicht....auf jeden Fall reicht es die EG mitzuführen um legal rumzufahren. Also keine Eintragung nötig..

    Gruss Marco

    PS: Ich hoffe schwer das es für die NA auch gilt!!:grin: Dann hätten wir 3 :heart_eyes::heart_eyes:
    Thommy Owner
    Hi,

    ich finde das Projekt sehr interessant. Ich wäre auch an so einer AGA interessiert, sofern ich mit meiner JSpec auch wirklich legal damit in D rumfahren darf.

    Gruß Thomas
    Herb Owner
    "Scarefaze" schrieb:

    Hallo Herb

    Wegen NA weiss ich nicht....auf jeden Fall reicht es die EG mitzuführen um legal rumzufahren. Also keine Eintragung nötig..

    Gruss Marco

    PS: Ich hoffe schwer das es für die NA auch gilt!!:grin: Dann hätten wir 3 :heart_eyes::heart_eyes:


    Ok, super!

    Evtl. kann Jaco was zum Thema NA sagen?
    Jaco Händler
    Also die Turbo und die NA haben original nicht dieselbe Anlage, auch 5Zigen hat für den NA eine separate Anlage. Daher müssten in diesem Falle 2 unterschiedliche EG-Genehmigungen gemacht werden. Dabei stellt sich mir aber die Frage.... gab es die NA überhaupt in Europa? Also in der Schweiz gab es die NA nie offiziell. Bei einem Fahrzeug ohne Typengenehmigung, kann auch keine EG-Genehmigung gemacht werden.

    Noch zur frage wegen der Konformität zu US- oder J-Spec!
    Dies ist hier sozusagen eine Grauzone! Grundsätzlich stellen wir die Dokumente auch auf Direktimporte ohne Bindung an eine Typengenehmigung aus, dies wird z.B. von Borla bei Ihren Anlagen für Camaro & Mustang auch nicht anders gehandhabt und gibt auch sehr selten Probleme damit.
    Wenn ein Experte aber sein Handwerk wirklich gut versteht, dann wird dieser anbringen, dass das Motorsteuergerät (ECU) oder auch die Katalysatoren des aus den USA oder Japan importierten Fahrzeuges nicht dasselbe ist, wie im EU-homologierten Modell. Mit diesem Statement wäre er der klare Sieger, denn eine andere ECU impliziert ja logischerweise andere Zünd- und Einspritzkennfelder und diese sind ebenfalls geräuschrelevant. Damit hätte der TÜV- oder MFK-Experte ein plausibles Argument zu sagen, die der EG-Typgenehmigung der 5Zigen zu Grunde liegende Geräuschmessung könne nicht 1:1 auf das importierte Auto übertragen werden und so ist es auch. Diese Konformität ist also tatsächlich nicht gegeben.
    Wir würden dann versuchen ins Feld zu führen, dass Toyota für die importierte Supra ganz genau dieselben Leistungs- und Drehmomentdaten angibt und dass es auch bei den (geräuschrelevanten) Getriebeübersetzungsverhältnissen und Reifengrössen keinen Unterschied zum EU-homologierten Fahrzeug gibt. Anschliessend könnte man den Experten fragen, ob er dies in den ihm auf seiner Dienststelle zur Verfügung stehenden Daten nicht auch sehen könne und ob ihn dies nicht vielleicht berechtige, die Auspuffanlage nicht zu bemängeln.... aber eine Garantie ist dies nicht!
    STEFF84 Driver
    Es ist so. Daten der US oder Japan-Fahrzeugen stehen nicht zur Verfügung und der "Halter" muss allfällige Dokumente/Beweise für die Übereinstimmung selber erbringen.

    Bestenfalls schriftlich vom Importeur. Dies wird Emil Frey bewusst nicht tun!!

    Und wie schon gesagt wurde, EG-Geprüft gilt nur bei typengenehmigte Fahrzeuge und daher für "X-ler" nicht anwendbar.

    Aber meiner Meinung nach, ist für Schweizer eine solche Auspuffanlage eh unnötig und rausgeschmissenens Geld - da es sich um ein BAV-Fahrzeug handelt..
    Jaco Händler
    Aber meiner Meinung nach, ist für Schweizer eine solche Auspuffanlage eh unnötig und rausgeschmissenens Geld - da es sich um ein BAV-Fahrzeug handelt...

    Nun das ist so nicht ganz korrekt! Bis 1996 gab es in der Schweiz zwar eine eigene Messmethode der Standmessung nach BAV (Messung des Fahrgeräusch war nicht anders), trotzdem wird eine EG-Genehmigung auch für Fahrzeuge vor 1996 akzeptiert. Zudem ist es auch mit dieser Anlage weiterhin möglich eine Referenzmessung aus 7-Meter Entfernung zu machen. Solange die Anlage auch da nicht zu laut ist, ist die Genehmigung zu akzeptieren Punkt!
    Herb Owner
    Alles klar, danke für die Info, wieder was gelernt.
    Dann bin ich mal raus hier...
    STEFF84 Driver
    Natürlich ist eine EG-Genehmigte Anlage bei BAV Fahrzeugen zu akzeptieren und natürlich wird auf 7Meter gemessen, denn das Fahrzeug ist dafür schlaggebend und nicht die Anlage!
    Nur wer sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt und sich mit der BAV auskennt weiss, dass er solch eine Anlage einfach nicht braucht um legal "laut" herumzufahren!

    Klar ein Händler versucht dies zu dementieren um dann die Anlagen zu verkaufen.. doch für unsre schweizer Drivers ist sie Sinnlos!
    Jaco Händler
    "STEFF84" schrieb:

    Natürlich ist eine EG-Genehmigte Anlage bei BAV Fahrzeugen zu akzeptieren und natürlich wird auf 7Meter gemessen, denn das Fahrzeug ist dafür schlaggebend und nicht die Anlage!
    Nur wer sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt und sich mit der BAV auskennt weiss, dass er solch eine Anlage einfach nicht braucht um legal "laut" herumzufahren!

    Klar ein Händler versucht dies zu dementieren um dann die Anlagen zu verkaufen.. doch für unsre schweizer Drivers ist sie Sinnlos!

    Na also, die EG-Genehmigung gilt für Deutschland, Österreich und auch die Schweiz! Gut haben wir darüber gesprochen.

    Das Einzige was hier sinnlos ist sind solch pauschale Aussagen! Wenn Du Bedenken oder Hürden äussern möchtest ist dies gerne erwünscht... aber dann bitte mit Begründung oder handfeste Verweise, alles andere hilft niemandem weiter und ist fehl am Platz! Ob eine Anlage made in Japan mit Zulassung sinnvoll ist oder nicht hat jeder für sich selber zu entscheiden!

    Was bitte schön habe ich hier dementiert um Verkaufsabschlüsse umzusetzen? Ich habe von beginn an ganz klar und ehrlich den Sachverhalt erklärt!! Es gibt hier keinen Aspekt, über den ich nicht vollumfänglich informiert bin!! Ich hatte auch schon geschrieben, dass ich mit diesem Projekt keinen besonderen Umsatz erwarte, dafür habe ich Auspuffanlagen für Lancer Evo, Impreza, 350Z/370Z und GT86 mit Genehmigung - hier ist noch ein Markt!
    Wie bei meinem ersten Post erwähnt würde ich dies anlässlich eines Kundenprojekts bei genügender Nachfrage in Angriff nehmen und habe auch gute Begründungen, weshalb wir zuversichtlich sein können eine 80mm JDM-Anlage ohne Silencer oder andere Leistungsbremsen homologieren zu können. Wenn Du ein Problem damit hast, dann musst du selbst damit umgehen können, ich weiss was ich mache und mache dies auch nicht zum ersten Mal!!
    Japanfanatic DrIvEr
    "STEFF84" schrieb:

    Natürlich ist eine EG-Genehmigte Anlage bei BAV Fahrzeugen zu akzeptieren und natürlich wird auf 7Meter gemessen, denn das Fahrzeug ist dafür schlaggebend und nicht die Anlage!
    Nur wer sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt und sich mit der BAV auskennt weiss, dass er solch eine Anlage einfach nicht braucht um legal "laut" herumzufahren!

    Klar ein Händler versucht dies zu dementieren um dann die Anlagen zu verkaufen.. doch für unsre schweizer Drivers ist sie Sinnlos!

    Ich glaube ihr redet aneinander vorbei. Es geht um eine typgenehmigte Anlage (egal ob BAV oder EG). Dass man andere Anlagen einzelabnehmen kann ist klar, es geht aber um eine generelle Typprüfung für diese AGA.
    Jaco Händler
    Also wer ist nun auch noch definitiv dabei?
    Wir haben nun 3 Käufer zusammen und wer ebenfalls noch ein Angebot zum reduzierten Preis möchte soll mir bitte eine PM oder mail an jaco(at)underground-racing[dot]ch schicken. Ich mache diese Woche die Kalkulation fertig, lasse euch das Angebot zukommen und bestelle dann den Prototypen.
    Gruss Jaco
    Jaco Händler
    Die Preise sind soweit kalkuliert.
    Aktionspreis für Vorbestellungen: CHF 1'100.- inkl. MwSt / 850€ exkl. MwSt
    Hier der Linkl zum Produkt im Shop:
    http://www.underground-racing.ch/shop/Toyota/Supra-MKIV/Abgassystem-JZA80/5ZIGEN-ProRacer-ZZ-MKIV.html
    Scarefaze Owner
    1. mal GEIL!!!!! Dass es zustande kommt
    2. Das nenne ich einen richtig fairen Preis!!
    TOP!:grinning:
    McGregory Owner
    Uj, das ist aber ein echt mal guter Preis :blush: Freut mich, dass es für euch Schweizer klappt.
    JZA80 Owner
    Dat is geschenkt :grinning:
    Jaco Händler
    Mache ich nur für Euch und wegen meiner Passion für die Supra :-)
    Es klappt nicht nur für die Schweizer :wink: Wie gesagt wird die EG-Genehmigung ausgestellt durch das Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg!
    Japanfanatic DrIvEr
    Das ist hammer!
    snafu05 Owner
    Bin auch dabei, nach drei Jahren Nürspec habe ich mein Glück mit den grünen schon mehr als genüge heraus gefordert.
    Greetz
    Jaco Händler
    So liebe Leude, die erste Anlage befindet sich in den nächsten Tagen unterwegs zu mir. Ich werde dann gleich die ersten Bilder hier posten :-)
    Scarefaze Owner
    *Daumen hoch*
    Und ich bin schon seeeehhr gespannt.
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