Hab ich so gesagt.Ist natürlich etwas wackelig die Sache aber es kann/sollte klapppen.Leider gibts die guten Philips Xenonstarter erst wieder im November.Hoffe ich wenigstens.
Das HID/Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
[FONT=Courier]Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeug,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.[/FONT]
Die Supra wurde ja schon 1995 mit Xenon ausgestattet

Und erst ab 2000 waren diese netten zusätzlichen Sachen wie LWR und SWR wirklich pflicht.Davor freiwillig.
Ich nenne das mal Bestandschutz.
Ok,eigentlich gehts nicht wegen dem HB 4 Scheinwerfer der ja nicht mit Xenon ausgestattet werden darf,aber der Paragraph läßt schummeln zu.
Gruß Andi