Nach
EU-Recht sieht es so aus:
„Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung“ ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur
— Blockierung der Lenkanlage,
— Blockierung der Kraftübertragung oder
— Blockierung des Gangschalthebels
Das ist die Version vom 19.12.1995.
Der Link oben funzt nicht. Also copy & paste im Browser:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31974L0061: DE:NOT
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Richtlinie 74/61/EWG des Rates vom 17. Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benützung von Kraftfahrzeugen
oder hier über § 38a...