Hallo!
Wie bekommt man am besten die 3 Zoll Abgasanlage von Garage Whifbitz eingetragen?
MfG Jürgen
Danke!
MfG Jürgen
Hast du die Version mit Mittelschalldämpfer?
Die hab ich verbaut und ist auch eingetragen. Würde gleich bei der Vollabnahme nach dem Import gemacht beim RHD.
Die Anlage macht aber absolut keinen Krach mit den beiden Schalldämpfern.
Bringt es was,wenn man ne Kopie von einer eingetagenen Anlage mit zum TÜV bringt?
MfG Jürgen
Mfg
Was kostet die Vollabnahme?
Der TÜV hier um die Ecke möchte irgendwelche Papiere für die Abgasanlage sehen.
MfG Jürgen
Für die Whifbitz AGA gibt's aber null Papiere Jürgen. Das einzigste ist die Rechnung ? bei mir haben die eine Kennzeichnung dran geschweißt und problemlos angenommen. Beim Speedmaster ist es halt safe :)
Mfg Börny
@Supraexpensive
Darf man fragen wann du die Anlage hast eintragen lassen und was es gekostet hat?
MfG Jürgen
Mit freundlichen grüßen
Börny
ich kann jetzt nur für den Norden sprechen, aber im Allgemeinen ist es so, daß grundsätzlich jede Abgasanlage, egal ob selbst gebaut oder von wo auch immer zugekauft, per Einzelabnahme eintragbar ist.
Dazu muß immer zwingend ein Geräuschgutachten erstellt werden bzw. vorliegen. Wenn man etwas googelt findet man sehr schnell den exakten Messaufbau dieser Messung und kann ihn schonmal für sich zuhause mit einem günstigen dB Messgerät oder sogar mit dem Handy nachstellen.
Dabei ist entscheidend, daß das Fahrgeräusch maximal 75dB(A) betragen darf (EURO2 nach 0426 oder neuer), je nach Leistung und Getriebeart auch nur 74 oder bei Fahrzeugen vor 1996 mit EURO1 bzw. EURO2 (0425) auch bis zu 77.
Das Standgeräusch ist übrigens NICHT limitiert, es dient nur als Referenzwert für die Polizei oder die HU, damit beurteilt werden kann, ob die Anlage noch so ist wie bei der ursprünglichen "grossen" Messung. Bei dieser StandgeräuschNACHmessung gibt es eine Toleranz von maximal 5dB nach oben, um Verschleiß und ungünstige Messumstände zu berücksichtigen. Diese Toleranz gibt es bei der Messung des Fahrgeräuschs NICHT, da gelten die gem. StVZO vorgeschriebenen Grenzwerte.
Eine Abnahme für eine Auspuffanlage besteht also meist aus 2 Teilen:
1) die Geräuschmessung des Fahrzeugs
2) die technische Begutachtung der eigentlichen Anlage ggf. in Verbindung mit weiteren Änderungen wie Luftfilter, Blow Off, Ladeluftkühler, etc.