Kann mir jemand ein paar Bilder der Hinterachse mit 30mm Distanzscheiben (Achse) zukommen lassen? Wie viel Platz ist da noch? Hat jemand 40mm ausprobiert?
Danke und Gruß
Moin, ich glaub nicht das viel mehr als 15-16 mm pro Seite regulär eintragbar sind...Sieht gut aus,
Das Bild stellt 15mm mit H&R Federn dar.
könntest du bitte mal noch ein ähnliches Bild von dem vorderen Rad reinstellen?
Du hast die H&R 30mm Federn drin mit Spurplatten vo 11mm und hi 15mm pro Seite oder?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Hinten stehen die deutich satter drin...
Ja stimmt ein klein wenig könnte es noch, aber dennoch sieht es gut aus.
Hattest du mit den 30er H&R Federn Probleme? Habe hin und wieder was gelesen, dass es zu klapper Geräuschen kam und da "Gummidämpfer" Abhilfe schafften.
Ist das Fahrgefühl mit den 30ern sehr viel härter geworden?
Bin nämlich auch gerade am suchen.
Lg
Ich habe mich für die Federn entschieden weil ich nicht einsehe noch gute Dämpfer einfach zu ersetzen. Optik steht hier im vordergrund.
was habt ihr eigentlich alle für TÜV Prüfer? Ich hab mir gestern VA 11mm und HA 15mm wie fast alle hier drauf machen lassen mit Originalfelge. Jetzt war ich heute bei 2 Dekra-Prüfern und beim TÜV und kriege die Teile nicht abgenommen :(
Selbst der Händler hat 11/15mm als maximum machbar deklariert. Nun gut, selber Händler sagte auch das 11/15mm maximal machbar sind ohne Eintragung, weil ABE :D
Und dann drückt er mir gestern nen Teilgutachten in die Hand. Ich extra noch mal gefragt wegen Eintragung, da die Verbreiterung selbst mit ABE ja Eintragungspflichtig ist, aber nein, müsste nicht eingetragen werden.
Ich geh am Stock hier.
Hallo,
ich habe hier mal eine dezidierte Frage bezüglich Spurverbreiterung ABE und erforderliche Eintragung und hoffe auf eine fundierte Antwort (nicht "Bauchgefühl" - das habe ich selber ;-) )
Wenn ich mir die ABE der Spurverbreiterungen von H&R für den Supra ansehe, dann steht in der ABE bei den Distanzscheiben mit 11mm, 12mm und 13mm NICHT die "A1" als Auflage - diese kommt erst unter bestimmten Rad/Reifenkombinationen ab 15mm als Auflage hinzu.
A1 bedeutet: Vorschriftsmässiger Zustand....ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer.....zu bescheinigen.
Ich würde das so verstehen, dass diese Auflage A1 eine "Tüv-Vorführung" und Eintragung erforderlich macht.
Da diese Auflage laut ABE für "schmale" Distanzscheiben (11mm-13mm) nicht aufgeführt ist wären diese wirklich NUR mit ABE, OHNE extra TÜV- Abnahme legal ?!?
Oder mache ich da einen Interpretationsfehler ?
Vielen Dank für eine fundierte Antwort im Voraus !
Servus
ich kann nur soviel sagen, dass ich die Spurplatten vorn (11mm) und hinten (15mm) beide habe abnehmen und eintragen lassen.
War absolut kein Problem.
Auch nicht in Verbindung mit den Eibach Tieferlegungsfedern.
LG René
Hallo Rene,
Danke für Deinen Bericht.
Steht bei Eibach für 11mm Platten die A1 (oder A01) in der ABE als Auflage drin ? Wenn "NEIN" - hat der Prüfer sich irgendwie dazu geäussert ?
Bei H&R sind steht bei 11mm auch explizit drin, dass "alles - also OHNE A01" auch bei Tieferlegung OK ist.
Danke !
Hallo zusammen,
die Spurverbreiterung von H&R besitzt - bis zu einer Breite von 13mm pro Platte - eine ABE.
Eine Abnahme (Auflage A1) ist erst bei mehr als 13mm (die nächste "Größe" beträgt 15mm) pro Platte erforderlich.
Hallo,
DANKE !
Genau wie ich es auch aus der ABE heraus gelesen habe.
Das Internet (hier: bussgeldkatalog.org) ist eben ein Medium in dem leider jeder etwas schreiben kann, dessen Wahrheitsgehalt nicht durch ein Peer-Review-Verfahren überprüft ist.
Ich werde aber zur nochmaligen Absicherung (Netz und doppelter Boden :-) - Quasi "Peer-Review") demnächst mit der ABE und den Platten zur DEKRA fahren und mir das Statement eines Prüfers holen und Euch dann mitteilen.
So, nun war ich bei der DEKRA - Peer-Review.
Wie CT200h und ich schon aus der ABE der H&R Spurplatten gesehen hatten, benötigen die Platten bis 13mm KEINE zusätzliche Abnahme durch DEKRA oder TÜV und sind mit der reinen ABE im Handschuhfach OK. Allerdings muss man die in der ABE angegebenen Rad/Reifen-Kombinationen drauf haben (das ist unter anderem die Original-Bereifung).
Der DEKRA-Prüfer kannte auch "bussgeldkatalog.org" und meinte, dass die eben "auf der sicheren Seite" sein wollen, da sehr viele nicht nur Spurplatten alleine, sondern eben auch andere Rad/Reifen-Kombinationen fahren und wenn diese nicht denen in der ABE entsprechen, dann wird eine Abnahme erforderlich. (Das ist dann die Auflage A1)
Also H&R Spurplatten bis 13mm mit "Originalrädern" einfach anschrauben, ABE ins Handschufach und fertig.
So wie es eben in der ABE auch drin steht ;-)
Grüße aus Castra Regina