Das Treffen der Generationen

    Die Toyota Supra Community für alle Supra Generationen

    Toyota Supra A90

    Besitzer der fünften Generation des Toyota Supra sind begeistert, denn was Leistung und Fahrdynamik hat der neue Supra A90 alle Erwartungen übertroffen.

    Toyota Supra MKIV

    Bekannt aus dem Fast & Furious Film, kam im Juli 1993 die vierte und bisher letzte Generation des Toyota Supra auf den Markt. International wird dieser Typ "Supra MKIV" genannt.

    Toyota Supra MKIII

    Anfang 1986 wurde die dritte Generation des Supra vorgestellt. Sie ist zugleich die erste, die nicht mehr mit dem Namenszusatz Celica vermarktet wurde.

    Celica Supra (MK2)

    Die zweite Generation wurde im Herbst 1981 präsentiert und hatte mit dem neuen (170 PS) starken 6-Zylinder-Motoren einen komplett eigenständigen Antrieb.

    2000GT & Supra MK1

    Der von Frühjahr 1978 bis Sommer 1981 gebaute erste Supra wurde noch als Spitzenversion der Celica zuerst in Japan und später in den USA angeboten.

    HiILFE - Geschwindigkeitsverstoß A71- darf die Polizei DAS? | Forum

    Avalanche_515 DrIvEr
    Hallo Leute,

    ich hab da mal eine Frage, bevor ich unter Umständen meinen Anwalt anrufe, denn meine Rechtschutzversicherung hat dummerweise 100,- Selbstbeteiligung!

    Am Freitag, 19.02.2010 bin ich bei einem Kollegen von Hammelburg nach Berlin mitgefahren. Nach dem Zwischenstop bei Mc Blöd bat er mich, weiter zu fahren, weil er anstrengenden Dienst hatte und für die restlichen 370 km zu müde war. Also bin ich ans Steuer!
    Auf der A71 gibt es sechs 80er Strecken mit insgesamt 4 Blitzanlagen! Ich kenne alle 4 Anlagen und roller da gefahrlos vorbei. Nun bekam mein Kollege ein Schreiben, aus dem hervorging, dass er an besagtem Tag bei Km 113,5 GRÄFENRODA gefilmt worden sei und die Geschwindigkeitsübertretung bei 33 km/h liegt. Nochmal... er wurde GEFILMT - nicht geblitzt. Nach längerem Suchen und Befragung anderer Kollegen, die ein ähnliches Schicksal erlitten haben, kam heraus, dass auf einem kurzen Streckenabschnitt von nur wenigen hundert Metern insgesamt 4 Videokameras montiert sind. 3 filmen den Verkehr von vorn und 1 von hinten. Die Kameras sind auf solchen Metallgerüsten montiert, die die elektronischen Verkehrsschilder tragen.

    Mein Kumpel sagte nun aus, dass er nicht der Fahrer war, sondern ein Kollege, der zu besagter Zeit für 4 Wochen auf Lehrgang in Hammelburg war und er nur zu der Zeit eine Fahrgemeinschaft mit ihm hatte. Nachdem der Lehrgang vorbei war hat er die Nr. des Mitfahrers gelöscht und fertig. Er weiß nur noch den Vornamen. Die Polizei gibt sich damit nicht zufrieden und macht nun Folgendes:

    1. Sie suchen in der gesamten Kaserne nach mir (scheinbar glauben sie nicht, dass ich nur auf Lehrgang hier war, sondern gehen davon aus, dass ich dauerhaft hier bin, was ja leider auch stimmt). Mich zu finden wird einfach sein, wenn die Polizei erst einmal weiß, wo die Infos über das ansässige Personal gespeichert sind.
    2. Sie setzen meinen Kollegen unter Druck, dass er sich seine Aussage noch einmal überlegen solle. Ihm drohen 80 EUR als Halter des Fz, sowie die Führung eines Fahrtenbuches.

    ABER:
    a) Er ist NICHT der Halter des Golfs, sondern der Wagen ist auf eine Freundin von ihm angemeldet. Somit ist sie die Halterin!
    b) Ist ein Fahrtenbuch bei erstmaligem Verstoß rechtens?
    c) Ist das Filmen für das Messen von Geschwindigkeitsübertretungen mit fest installierter Viedoanlage rechtens? Ich kenne nur Fotos von stationären oder Blitzkästen oder aus dem Fz heraus und Videoaufnahmen von Fz. Die filem bekommt man aber unmittelbar vorgeführt!!! Wie ist das mit fest installierter Kamera - dürfen die das??? Ich denke da an die Datenschutz-Diskussion, als es um das Installieren von Kameras auf öffentlichen Plätzen ging!

    Was würdet Ihr machen?
    Mir als Fahrer drohen 120 EUR und 3 Pkt!

    Danke Euch
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